Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GRID Production GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf sämtliche Lieferungen und Leistungen der GRID Production GmbH gegenüber gewerblichen Kunden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen für alle Angebote, Aufträge und Leistungen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, selbst wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird. Unsere AGB behalten auch bei unterbrochener Geschäftsbeziehung ihre Gültigkeit. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch uns. Gemäß §§ 26 und 34 BDSG weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen personenbezogene Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
2. Angebote und Preise
2.1 Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich. Preisangaben in Katalogen, Broschüren oder auf unserer Website dienen lediglich der Orientierung und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Mit Veröffentlichung neuer Preislisten oder Kataloge verlieren frühere Preisangaben ihre Gültigkeit. Maßgeblich ist stets der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung, eine Anzahlung oder die Ausführung des Auftrags zustande. Kunden innerhalb der EU sind verpflichtet, ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, andernfalls wird die deutsche Mehrwertsteuer berechnet. Für Lieferungen außerhalb der EU verstehen sich unsere Preise stets zuzüglich etwaiger Zollabgaben und sonstiger damit verbundener Kosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
2.2 Preise in schriftlichen Angeboten behalten für einen Zeitraum von vier Wochen ihre Gültigkeit.
2.3 Technische Angaben wie Maße, Gewichte, Zeichnungen oder Abbildungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Informationen aus Werbematerialien, Katalogen oder unserer Website stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des Gewährleistungsrechts dar. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten.
3. Preise
Alle Preisangaben verstehen sich ab Werk Produktionsstandort. Die Berechnung erfolgt auf Basis des jeweiligen Auftragswertes. Eine Selbstabholung ist möglich, bedarf jedoch einer vorherigen Terminvereinbarung. Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich unmontiert ab Lager Hamburg. Sollte es zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung zu allgemeinen Preisänderungen kommen, gilt der am Tag der Bestellung gültige Preis.
4. Muster
Eine Musterkollektion für Stoffe und Bezüge kann gegen eine Pfandgebühr zur Ansicht angefordert werden. Bei einwandfreier und frachtfreier Rücksendung wird der Pfandbetrag vollständig erstattet. Die in Katalogen oder auf der Website dargestellten Stoff- und Beizfarben dienen lediglich der Orientierung, da es durch Druck oder Bildschirmdarstellung zu Farbabweichungen kommen kann. Kunden haben jederzeit die Möglichkeit, Originalmuster direkt bei uns anzufordern. Das Transportrisiko trägt in jedem Fall der Kunde.
5. Lieferung
5.1 Lieferungen erfolgen grundsätzlich gegen Vorkasse, Bankbürgschaft oder Nachnahme. Erstbestellungen werden ausschließlich gegen Vorkasse ausgeführt. Die Einrichtung eines Rechnungskontos ist auf Antrag möglich, setzt jedoch eine vollständige Kreditversicherungsfähigkeit oder eine entsprechende Bankbürgschaft voraus. Öffentliche Einrichtungen und Behörden beliefern wir gegen Rechnung, sofern ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Das Zahlungsziel wird in solchen Fällen individuell schriftlich vereinbart. Für Aufträge mit einem Netto-Warenwert über 2.500 EUR ist eine vollständige finanzielle Absicherung durch den Besteller erforderlich. Dies gilt ebenso für Kommissionsware, also Produkte, die nicht auf Lager sind und speziell für den Kunden beschafft werden. Die Lieferzeit beginnt mit dem Eingang der Sicherheitsleistung bei der GRID Production GmbH.
5.2 Sollte durch ein Verschulden unsererseits, etwa durch fahrlässige Verzögerung, ein ersatzfähiger Schaden entstehen, ist die Haftung auf maximal 10 % des Bruttoauftragswertes begrenzt, sofern eine Haftung nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist.
5.3 Bei Lieferverzögerungen oder Ausfällen seitens unserer Vorlieferanten, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, behalten wir uns das Recht vor, die Leistung zu verweigern. Eine Ersatzbeschaffung oder Schadensersatzpflicht besteht in diesen Fällen nicht.
5.4 Gerät die GRID Production GmbH in Lieferverzug, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen, die schriftlich per Einschreiben zu übermitteln ist. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5.5 Höhere Gewalt, Streiks oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse entbinden uns von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen und verpflichtungen.
5.6 Die reguläre Lieferzeit beträgt zwischen 6 und 12 Wochen, sofern kein verbindlicher Fixtermin schriftlich bestätigt wurde.
6. Fertigung
6.1 Für Sonderanfertigungen, Maßproduktionen, spezielle Lackierungen oder individuelle Polsterarbeiten ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von mindestens 40 % des Gesamtbetrags erforderlich. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt erst mit dem Eingang der Anzahlung bei der GRID Production GmbH.
6.2 Gepolsterte Möbel werden standardmäßig mit Kunstleder bezogen. Andere Bezugsstoffe sind gegen Aufpreis erhältlich. Geringfügige Abweichungen in Farbe oder Maß stellen keinen Reklamationsgrund dar. Bei vom Kunden bereitgestellten oder ausdrücklich gewünschten Materialien, auch wenn diese durch uns im Auftrag des Kunden beschafft wurden, trägt der Kunde das alleinige Risiko hinsichtlich Eignung, Qualität und Verarbeitungseigenschaften.
6.3 Technische oder gestalterische Weiterentwicklungen an unseren Produkten oder an Artikeln aus unserem Vertriebsprogramm bedürfen keiner gesonderten Mitteilung an den Kunden, sofern sie keine wesentlichen Abweichungen vom ursprünglich bestellten Produkt oder den in der Auftragsbestätigung genannten Maßen darstellen. Solche Änderungen berechtigen nicht zur Beanstandung.
7. Leistungen des Käufers
Die Verarbeitung von kundenseitig bereitgestellten Bezugsstoffen erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Für Verschnitt, Materialeigenschaften, Passgenauigkeit, Qualität oder etwaige Verluste übernimmt die GRID Production GmbH keine Haftung. Sofern keine konkreten Verarbeitungshinweise vorliegen, erfolgt die Verarbeitung nach eigenem Ermessen. Die Versandkosten für die Anlieferung des Materials an den Hersteller trägt der Kunde. Bei vom Kunden gelieferten Beizmustern kann es zu Farbabweichungen im Endprodukt kommen, das Risiko hierfür liegt beim Auftraggeber. Die Begriffe Käufer, Besteller und Kunde sind im gesamten Schriftverkehr gleichbedeutend mit dem Begriff „Auftraggeber“.
8. Gefahrenübergang und Warentransport
8.1 Die Gefahr geht mit Verlassen unseres Produktionsstandortes auf den Kunden über, unabhängig davon, wer den Transport organisiert. Der Versand erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden durch eine von uns beauftragte Spedition. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung unverzüglich auf Vollständigkeit und sichtbare Schäden zu prüfen. Eine Beanstandung offensichtlicher Mängel nachträglich ist ausgeschlossen. Verdeckte Mängel müssen innerhalb von drei Werktagen gemeldet werden und nur dann, wenn bei der Annahme der Ware der Vermerk „unter Vorbehalt angenommen“ dokumentiert wurde.
8.2 Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden abgeschlossen und erfolgt auf dessen Kosten.
8.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Anlieferung mit einem Sattelzug bis 50 Tonnen möglich ist. Entstehende Mehrkosten durch Umladung aufgrund unzureichender Zufahrtsmöglichkeiten trägt der Kunde. Ebenso ist für ausreichend Parkfläche für Fahrzeuge bis 17 m Länge zu sorgen. Wird ein avisiertes Lieferfenster vom Kunden nicht eingehalten, trägt dieser die Kosten für eine erneute Anfahrt. Diese sind vorab per Vorkasse zu begleichen.
9. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der GRID Production GmbH. Dies gilt auch für zukünftige Forderungen. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus einer eventuellen Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns ab. Eine Entfernung der Ware aus den Geschäftsräumen des Kunden ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Im Falle einer Pfändung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren. In diesem Zusammenhang tritt der Kunde auch etwaige Forderungen gegenüber seinen Kunden an uns ab und hat uns diese offenzulegen. Kosten, die durch unsere Intervention entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Kunde verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schäden zu versichern und uns auf Verlangen einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.
10. Gewährleistung
Eigenschaftszusicherungen für Produkte oder Dienstleistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Beanstandungen hinsichtlich Mängeln, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen müssen unmittelbar nach Erhalt der Ware erfolgen. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Maß oder Ausführung stellen keinen Reklamationsgrund dar. Bruchschäden sind innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden schriftlich und mit aussagekräftigem Bildmaterial zu melden. Soweit zumutbar, sind Mängel durch Fotos (z. B. Digitalbilder) zu dokumentieren und zusammen mit der Mängelanzeige an die GRID Production GmbH zu übermitteln, vorzugsweise per E-Mail. Bei berechtigter Reklamation steht dem Verkäufer das Recht zur Nachbesserung zu. Im Falle einer Nachbesserung sind Ansprüche auf Rücktritt oder Minderung ausgeschlossen. Ersatz oder Nachbesserungsware wird aus laufender Produktion oder Lagerbestand entnommen; Sonderanfertigungen werden hierfür nicht neu produziert. Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Für Garten- und Terrassenmöbel sowie Sonderanfertigungen nach Kundenvorgabe besteht keine Gewährleistung.
11. Montage
11.1 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unmontiert, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen und schriftlich bestätigt wurde. Eine Montage kann gegen gesonderte Berechnung beauftragt werden.
11.2 Bei vereinbarter Lieferung „frei Verwendungsstelle“ oder „frei Baustelle“ ist der Kunde verpflichtet, geeignete Hilfsmittel und Personal zum Abladen bereitzustellen. Die Zufahrtsmöglichkeit gemäß Abschnitt 8 ist sicherzustellen.
11.3 Reparaturleistungen außerhalb der Gewährleistungspflicht werden nach tatsächlichem Zeitaufwand berechnet.
11.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass unsere Monteure und Spediteure ungehindert und termingerecht arbeiten können. Verzögerungen, Wartezeiten oder zusätzliche Anfahrten werden gesondert in Rechnung gestellt.
11.5 Für Überstunden, Sonntagsarbeit oder unvorhergesehene Erschwernisse, die vom Kunden verlangt oder verursacht werden, gelten Zuschläge gemäß den jeweils gültigen Stundensätzen. Eine Verpflichtung zur Leistung solcher Arbeiten besteht seitens der GRID Production GmbH jedoch nicht.
12. Mängelrügen
Auch bei Lieferungen an Nichtkaufleute müssen Mängel unverzüglich nach Erhalt und sofern zutreffend, nach Montage schriftlich und konkret angezeigt werden. Verdeckte Mängel sind unmittelbar nach deren Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist zu rügen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware innerhalb von drei Tagen nach Anlieferung sorgfältig zu prüfen. Ein Umtausch ist grundsätzlich ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungen oder Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Produktion noch nicht begonnen hat.
13. Stornierung
Bei Stornierung eines bereits bestätigten Auftrags wird eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des Auftragswertes fällig. Maßgeblich ist das Datum der Auftragsbestätigung. Die GRID Production GmbH behält sich vor, diese Gebühr im Einzelfall zu reduzieren. Eine Stornierung ist nur möglich, solange die Produktion noch nicht begonnen oder die Ware noch nicht versendet wurde. Befindet sich die Ware bereits in Fertigung oder Auslieferung, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.
14. Zahlung
14.1 Zahlungen sind gemäß den in der Auftragsbestätigung oder Rechnung genannten Bedingungen direkt an die GRID Production GmbH zu leisten. Vertreter oder Monteure sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit schriftlicher Vollmacht oder Inkassoauftrag berechtigt.
14.2 Wechsel werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
14.3 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
15. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung von einer Woche Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Erfolgt auch nach Fristablauf keine Zahlung oder wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet, stehen uns folgende Rechte zu:
a) Rücktritt vom Vertrag und Rückforderung der Ware oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung,
b) Rückholung noch nicht angenommener Ware und Verwertung gemäß den gesetzlichen Vorschriften,
c) Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für noch ausstehende Lieferungen,
d) Verwertung bereits gestellter Sicherheiten,
e) Rücktritt von allen noch nicht erfüllten Verträgen nach erneuter Fristsetzung,
f) Geltendmachung weiterer Verzugsschäden. Bei bereits gelieferter Ware wird ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 30 % des Kaufpreises angesetzt, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird.
16. Kreditwürdigkeit
Sollten uns nach Vertragsabschluss Informationen bekannt werden, die nach unserer Einschätzung die Bonität des Kunden wesentlich beeinträchtigen könnten, behalten wir uns das Recht vor, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen, auch solche, für die zuvor Zahlungsaufschub gewährt wurde. In solchen Fällen sind wir berechtigt, die unter Punkt 15 genannten Maßnahmen bei Zahlungsverzug zu ergreifen.
17. Aufwendungen des Lieferanten
Sollte ein Auftrag aus Gründen, die nicht vom Lieferanten zu vertreten sind, nicht ausgeführt werden können, obwohl die GRID Production GmbH zur Leistung bereit war, sind sämtliche bis dahin entstandene Aufwendungen vom Kunden zu ersetzen. Dies gilt insbesondere bei Vertragsrücktritt aus den unter Punkt 15 genannten Gründen. Im Falle eines Rücktritts durch den Kunden ist eine pauschale Entschädigung in Höhe von 30 % der Auftragssumme zu leisten, unbeschadet des Nachweises eines höheren Schadens. Gleiches gilt, wenn der Kunde sich in Annahmeverzug befindet und wir deshalb vom Vertrag zurücktreten.
18. Warenrücknahme
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rücknahme bestellter Waren. Sollte die GRID Production GmbH sich im Einzelfall zur Rücknahme bereit erklären, stimmt der Kunde zu, dass von uns beauftragte Personen seine Geschäftsräume betreten dürfen, um die Ware in Besitz zu nehmen. Bei Rücksendung beschädigter oder abgenutzter Ware behalten wir uns vor, einen angemessenen Abzug für die Wertminderung vorzunehmen. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen, wenn die Ware mängelfrei geliefert wurde. Sonder- und Maßanfertigungen nach Kundenvorgabe sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Hamburg (PLZ 22145). Gerichtsstand ist Hamburg, Handelsregistereintrag HRB 193484.
20. Gültigkeit der AGB und sonstiger Vertragsbedingungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des zugrunde liegenden Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, tritt an deren Stelle eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und nach deutschem Recht zulässig ist. Die Wirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte bleibt davon unberührt.
